Landesarbeitsgericht Köln, 2023-03-20, 4 Ta 179/22

4 Ta 179/22Arbeitsgericht20.03.2023

Regest

Wenn bis zum Abschluss des Verfahrens keine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt wurde, kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Ta 179/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-20

Aktenzeichen: 4 Ta 179/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0320.4TA179.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 114 ff. ZPO

Leitsätze

Wenn bis zum Abschluss des Verfahrens keine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt wurde, kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden

Tenor

  1. Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 27.12.2022 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.12.2022 -4 Ga 33/22 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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