Landesarbeitsgericht Köln, 2023-03-01, 3 Sa 393/22

3 Sa 393/22Arbeitsgericht01.03.2023

Regest

1. unwirksame außerordentliche Kündigung wegen versuchtem Prozessbetrug 2. Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung des Klägers 3. Zahlungsansprüche

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 3 Sa 393/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-01

Aktenzeichen: 3 Sa 393/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0301.3SA393.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Leitsätze

  1. unwirksame außerordentliche Kündigung wegen versuchtem Prozessbetrug

  2. Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung des Klägers

  3. Zahlungsansprüche

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 20.01.2022 – 4 Ca 3415/20 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Hilfswiderklage der Beklagten wird abgewiesen.

  3. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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