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6 Sa 223/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-02-23, 6 Sa 223/22
6 Sa 223/22Arbeitsgericht23.02.2023
Einzelfall zu einem nicht erfolgreich beendeten Ausbildungsverhältnis, im Rahmen dessen der Auszubildende dem Ausbildungsbetrieb Versäumnisse und Pflichtwidrigkeiten vorwirft.
Entscheidungsdatum: 2023-02-23
Aktenzeichen: 6 Sa 223/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0223.6SA223.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 23 BBiG
Einzelfall zu einem nicht erfolgreich beendeten Ausbildungsverhältnis, im Rahmen dessen der Auszubildende dem Ausbildungsbetrieb Versäumnisse und Pflichtwidrigkeiten vorwirft.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.02.2022 - 1 Ca 1198/21 - wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das besagte Urteil teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Im Übrigen (Abweisung der Widerklage) wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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