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6 Sa 525/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-02-14, 6 Sa 525/22
6 Sa 525/22Arbeitsgericht14.02.2023
Zur Rechtfertigung einer Nebenpflichtverletzung ist der pauschale Hinweis auf eine Diagnose "Depression" nicht ausreichend. Inhaltsangabe: Einzelfall: Zur Substantiierungspflicht des Arbeitnehmers mit Blick auf von ihm geltend gemachte Rechtsfertigungsgründe.
Entscheidungsdatum: 2023-02-14
Aktenzeichen: 6 Sa 525/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0214.6SA525.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 1 KSchG
Zur Rechtfertigung einer Nebenpflichtverletzung ist der pauschale Hinweis auf eine Diagnose "Depression" nicht ausreichend.
Inhaltsangabe:
Einzelfall: Zur Substantiierungspflicht des Arbeitnehmers mit Blick auf von ihm geltend gemachte Rechtsfertigungsgründe.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.05.2022 - 3 Ca 5693/21 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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