Landesarbeitsgericht Köln, 2023-02-14, 6 Sa 525/22

6 Sa 525/22Arbeitsgericht14.02.2023

Regest

Zur Rechtfertigung einer Nebenpflichtverletzung ist der pauschale Hinweis auf eine Diagnose "Depression" nicht ausreichend. Inhaltsangabe: Einzelfall: Zur Substantiierungspflicht des Arbeitnehmers mit Blick auf von ihm geltend gemachte Rechtsfertigungsgründe.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 525/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-14

Aktenzeichen: 6 Sa 525/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0214.6SA525.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 1 KSchG

Leitsätze

Zur Rechtfertigung einer Nebenpflichtverletzung ist der pauschale Hinweis auf eine Diagnose "Depression" nicht ausreichend.

Inhaltsangabe:

Einzelfall: Zur Substantiierungspflicht des Arbeitnehmers mit Blick auf von ihm geltend gemachte Rechtsfertigungsgründe.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.05.2022 - 3 Ca 5693/21 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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