Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-27, 6 Ta 171/22

6 Ta 171/22Arbeitsgericht27.01.2023

Regest

Dass eine Partei erst vier Tage vor dem Kammertermin ein Dokument vorlegt, rechtfertigt nur dann die Festsetzung einer Verzögerungsgebühr, wenn die verspätete Vorlage des Dokuments für eine Verzögerung des Rechtsstreits im Sinne des § 38 GKG kausal wird.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Ta 171/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-27

Aktenzeichen: 6 Ta 171/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0127.6TA171.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 38 GKG

Leitsätze

Dass eine Partei erst vier Tage vor dem Kammertermin ein Dokument vorlegt, rechtfertigt nur dann die Festsetzung einer Verzögerungsgebühr, wenn die verspätete Vorlage des Dokuments für eine Verzögerung des Rechtsstreits im Sinne des § 38 GKG kausal wird.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.09.2022 - 19 Ca 6837/21 - aufgehoben.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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