Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-20, 10 Sa 588/22

10 Sa 588/22Arbeitsgericht20.01.2023

Regest

Zur Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Nettoeinkommen bei der Berechnung des arbeitsvertraglichen Krankengeldzuschuss

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 10 Sa 588/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-20

Aktenzeichen: 10 Sa 588/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0120.10SA588.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: SGB V; SGB XI

Leitsätze

Zur Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Nettoeinkommen bei der Berechnung des arbeitsvertraglichen Krankengeldzuschuss

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.07.2022 – 3 Ca 420/22 – teilweise abgeändert und wie folgt neu formuliert:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.539,59 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus 2.498,54 € seit 26.03.2022, aus 832,84 € seit 28.04.2022 und aus 208,21 € seit 13.06.2022 zu zahlen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien zu je ½.

III. Die Revision wird zugelassen.

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