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4 Sa 492/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-17, 4 Sa 492/22
4 Sa 492/22Arbeitsgericht17.01.2023
Wenn sich ein Arbeitnehmer wegen Ablaufs des Entgeltfortzahlungszeitraums mit Beginn der Arbeitsphase der Altersteilzeit im Blockmodell im Krankengeldbezug befindet, führt dies jedenfalls dann nicht automatisch zur Rechtsunwirksamkeit des gesamten Altersteilzeitvertrages, wenn die Genesung unmittelbar bevorsteht.
Entscheidungsdatum: 2023-01-17
Aktenzeichen: 4 Sa 492/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0117.4SA492.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 158 BGB; § 326 BGB; § 313 BGB
Wenn sich ein Arbeitnehmer wegen Ablaufs des Entgeltfortzahlungszeitraums mit Beginn der Arbeitsphase der Altersteilzeit im Blockmodell im Krankengeldbezug befindet, führt dies jedenfalls dann nicht automatisch zur Rechtsunwirksamkeit des gesamten Altersteilzeitvertrages, wenn die Genesung unmittelbar bevorsteht.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.05.2022 – 19 Ca 1140/22 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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