Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-11, 11 Sa 830/21

11 Sa 830/21Arbeitsgericht11.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 11 Sa 830/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-11

Aktenzeichen: 11 Sa 830/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0111.11SA830.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: § 1 Abs. 2 KSchG

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.11.2021 – 1 Ca 874/21 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil vom 19.04.2021 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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