Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-03, 3 Ta 140/22

3 Ta 140/22Arbeitsgericht03.01.2023

Regest

Streitwertbeschwerde (kein Vergleichsmehrwert für nicht konkret streitige Überstunden, die lediglich als "Druckmittel" für Vergleichsverhandlungen angeführt werden

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 3 Ta 140/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-03

Aktenzeichen: 3 Ta 140/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0103.3TA140.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Leitsätze

Streitwertbeschwerde (kein Vergleichsmehrwert für nicht konkret streitige Überstunden, die lediglich als "Druckmittel" für Vergleichsverhandlungen angeführt werden

Tenor

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.09.2022 – 19 Ca 3536/22 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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