Landesarbeitsgericht Köln, 2022-12-15, 8 Sa 485/22

8 Sa 485/22Arbeitsgericht15.12.2022

Regest

1. Mängel bei der innerverbandlichen Willensbildung führen ebensowenig zur Unwirksamkeit des Vereinbarten wie der Umstand, dass ein innergewerkschaftlicher Kontroll- und Beschwerdeausschuss vor Abschluss des Tarifvertrags eine Beschwerde über die Art und Weise der Verhandlungsführung nicht beschieden hat 2. Zur Wirksamkeit einer tarifvertraglich geregelten Kappung bzw. Aufstockung von Zuschlägen

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 8 Sa 485/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-15

Aktenzeichen: 8 Sa 485/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:1215.8SA485.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 4 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 3 TVG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG

Leitsätze

  1. Mängel bei der innerverbandlichen Willensbildung führen ebensowenig zur Unwirksamkeit des Vereinbarten wie der Umstand, dass ein innergewerkschaftlicher Kontroll- und Beschwerdeausschuss vor Abschluss des Tarifvertrags eine Beschwerde über die Art und Weise der Verhandlungsführung nicht beschieden hat

  2. Zur Wirksamkeit einer tarifvertraglich geregelten Kappung bzw. Aufstockung von Zuschlägen

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.10.2022 – 7 Ca 546/21 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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