Landesarbeitsgericht Köln, 2022-12-15, 8 Sa 482/22

8 Sa 482/22Arbeitsgericht15.12.2022

Regest

Einzelfallentscheidung zur fehlenden Darlegung einer technische Unmöglichkeit und Glaubhaftmachung bei einer Ersatzeinreichung nach § 46g ArbGG

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 8 Sa 482/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-15

Aktenzeichen: 8 Sa 482/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:1215.8SA482.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 46g ArbGG, § 46c Abs. 4 ArbGG

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur fehlenden Darlegung einer technische Unmöglichkeit und Glaubhaftmachung bei einer Ersatzeinreichung nach § 46g ArbGG

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.10.2021 – 7 Ca 543/21 – wird als unzulässig verworfen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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