projekte
4 Sa 803/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-08-30, 4 Sa 803/21
4 Sa 803/21Arbeitsgericht30.08.2022
Einzelfallentscheidung zur Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (hier Wirksamkeit verneint), Verneinung der Androhung einer Krankschreibung, kein Auflösungsgrund
Entscheidungsdatum: 2022-08-30
Aktenzeichen: 4 Sa 803/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0830.4SA803.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 1 Abs. 1, 2 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG
Einzelfallentscheidung zur Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (hier Wirksamkeit verneint), Verneinung der Androhung einer Krankschreibung, kein Auflösungsgrund
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.11.2021 – 2 Ca 4266/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.