Landesarbeitsgericht Köln, 2022-08-30, 4 Sa 803/21

4 Sa 803/21Arbeitsgericht30.08.2022

Regest

Einzelfallentscheidung zur Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (hier Wirksamkeit verneint), Verneinung der Androhung einer Krankschreibung, kein Auflösungsgrund

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 803/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-30

Aktenzeichen: 4 Sa 803/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0830.4SA803.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 1 Abs. 1, 2 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (hier Wirksamkeit verneint), Verneinung der Androhung einer Krankschreibung, kein Auflösungsgrund

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.11.2021 – 2 Ca 4266/21 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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