Landesarbeitsgericht Köln, 2022-07-14, 9 Ta 68/22

9 Ta 68/22Arbeitsgericht14.07.2022

Regest

Für die Klage eines Arbeitnehmers gegen seine Vertragsarbeitgeberin sind die Gerichte für Arbeitssachen auch dann zuständig, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Matrixstruktur eines Unternehmensverbunds zum Geschäftsführer von zwei anderen dem Unternehmensverbund angehörenden Gesellschaften bestellt wurde.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 Ta 68/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-14

Aktenzeichen: 9 Ta 68/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0714.9TA68.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 17a GVG, § 5 ArbGG

Leitsätze

Für die Klage eines Arbeitnehmers gegen seine Vertragsarbeitgeberin sind die Gerichte für Arbeitssachen auch dann zuständig, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Matrixstruktur eines Unternehmensverbunds zum Geschäftsführer von zwei anderen dem Unternehmensverbund angehörenden Gesellschaften bestellt wurde.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen feststellenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10.05.2022 – 5 Ca 6936/21 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

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