Landesarbeitsgericht Köln, 2022-07-07, 9 Ta 69/22

9 Ta 69/22Arbeitsgericht07.07.2022

Regest

Für die Klage einer zur Gleichstellungsbeauftragten bestellten Arbeitnehmerin auf Beschäftigung in dieser Funktion ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 Ta 69/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-07

Aktenzeichen: 9 Ta 69/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0707.9TA69.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Für die Klage einer zur Gleichstellungsbeauftragten bestellten Arbeitnehmerin auf Beschäftigung in dieser Funktion ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen verneinenden Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.05.2022 – 1 Ca 295/22 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

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