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6 Sa 115/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-07-07, 6 Sa 115/22
6 Sa 115/22Arbeitsgericht07.07.2022
Einzelfall zu einer fristlosen Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens. Grund-sätzlich kann nur bei vergeblichem Ausspruch einer einschlägigen Abmahnung von der für den wichtigen Grund notwendigen Beharrlichkeit des Pflichtverstoßes ausgegangen werden.
Entscheidungsdatum: 2022-07-07
Aktenzeichen: 6 Sa 115/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0707.6SA115.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 626 BGB
Einzelfall zu einer fristlosen Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens. Grund-sätzlich kann nur bei vergeblichem Ausspruch einer einschlägigen Abmahnung von der für den wichtigen Grund notwendigen Beharrlichkeit des Pflichtverstoßes ausgegangen werden.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.01.2022 - 19 Ca 4774/21 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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