Landesarbeitsgericht Köln, 2022-07-07, 6 Sa 112/22

6 Sa 112/22Arbeitsgericht07.07.2022

Regest

Die für ein ganzes Jahr vereinbarte Tantieme, deren Zahlung vom Erreichen eines vorher definierten Zieles abhängig sein soll, ist bei unterjährigem Ausscheiden des/der Arbeitnehmer*in aus dem Arbeitsverhältnis anteilig zu kürzen, selbst wenn der Zeitpunkt, bis zu dem das Ziel zu erreichen war (und erreicht worden ist), vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bereits verstrichen war. Inhaltsangabe: Abgrenzung der Vereinbarung einer Tantieme von der Vereinbarung eines Akkordlohns oder einer Provision.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 112/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-07

Aktenzeichen: 6 Sa 112/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0707.6SA112.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 611a BGB; § 133 BGB

Leitsätze

Die für ein ganzes Jahr vereinbarte Tantieme, deren Zahlung vom Erreichen eines vorher definierten Zieles abhängig sein soll, ist bei unterjährigem Ausscheiden des/der Arbeitnehmer*in aus dem Arbeitsverhältnis anteilig zu kürzen, selbst wenn der Zeitpunkt, bis zu dem das Ziel zu erreichen war (und erreicht worden ist), vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bereits verstrichen war.

Inhaltsangabe:

Abgrenzung der Vereinbarung einer Tantieme von der Vereinbarung eines Akkordlohns oder einer Provision.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.01.2022 – 2 Ca 1549/21 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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