Landesarbeitsgericht Köln, 2022-06-08, 9 Ta 37/22

9 Ta 37/22Arbeitsgericht08.06.2022

Regest

Zur Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für die Klage der Geschäftsführerin einer Limited nach chinesischem Recht (hier verneint).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 Ta 37/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-08

Aktenzeichen: 9 Ta 37/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0608.9TA37.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Zur Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für die Klage der Geschäftsführerin einer Limited nach chinesischem Recht (hier verneint).

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 03.02.2022 – 10 Ca 2239/21 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

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