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4 Sa 633/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-05-17, 4 Sa 633/21
4 Sa 633/21Arbeitsgericht17.05.2022
Wenn ein Kläger sich nicht mit den Gründen der Klageabweisung auseinandersetzt, ist seine Berufung unzulässig. Verwerfung der Berufung mangels Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen
Entscheidungsdatum: 2022-05-17
Aktenzeichen: 4 Sa 633/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0517.4SA633.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG
Wenn ein Kläger sich nicht mit den Gründen der Klageabweisung auseinandersetzt, ist seine Berufung unzulässig.
Verwerfung der Berufung mangels Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.09.2021 – 19 Ca 853/21 – wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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