Landesarbeitsgericht Köln, 2022-05-17, 4 Sa 633/21

4 Sa 633/21Arbeitsgericht17.05.2022

Regest

Wenn ein Kläger sich nicht mit den Gründen der Klageabweisung auseinandersetzt, ist seine Berufung unzulässig. Verwerfung der Berufung mangels Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 633/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-17

Aktenzeichen: 4 Sa 633/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0517.4SA633.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG

Leitsätze

Wenn ein Kläger sich nicht mit den Gründen der Klageabweisung auseinandersetzt, ist seine Berufung unzulässig.

Verwerfung der Berufung mangels Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.09.2021 – 19 Ca 853/21 – wird als unzulässig verworfen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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