Landesarbeitsgericht Köln, 2022-05-06, 9 Ta 18/22

9 Ta 18/22Arbeitsgericht06.05.2022

Regest

Zur Arbeitnehmereigenschaft eines „freiberuflich“ angestellten Praxisvertreters, der selbst die Steuern und Sozialbeiträge abführen sollte (hier bejaht).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 Ta 18/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-06

Aktenzeichen: 9 Ta 18/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0506.9TA18.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Zur Arbeitnehmereigenschaft eines „freiberuflich“ angestellten Praxisvertreters, der selbst die Steuern und Sozialbeiträge abführen sollte (hier bejaht).

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 03.12.2021 – 19 Ca 3335/21 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

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