Landesarbeitsgericht Köln, 2022-05-05, 6 Sa 774/21

6 Sa 774/21Arbeitsgericht05.05.2022

Regest

Die Vereinbarung eines Vorschusses unterscheidet sich von der Vereinbarung über die zukünftige Verrechnung eines Rückzahlungsanspruches aus Überzahlung dadurch, dass der Anspruch, auf den der Vorschuss gezahlt wird, erst in der Zukunft entsteht und fällig wird, während der Rückzahlungsanspruch bereits entstanden und fällig geworden ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 774/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-05

Aktenzeichen: 6 Sa 774/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0505.6SA774.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 611 a BGB; § 362 BGB; § 387 BGB

Leitsätze

Die Vereinbarung eines Vorschusses unterscheidet sich von der Vereinbarung über die zukünftige Verrechnung eines Rückzahlungsanspruches aus Überzahlung dadurch, dass der Anspruch, auf den der Vorschuss gezahlt wird, erst in der Zukunft entsteht und fällig wird, während der Rückzahlungsanspruch bereits entstanden und fällig geworden ist.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.10.2021 - 11 Ca 25/21 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Beklage hat die Kosten der Berufung zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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