Landesarbeitsgericht Köln, 2022-05-03, 4 Sa 548/21

4 Sa 548/21Arbeitsgericht03.05.2022

Regest

Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen. Inhaltsangabe: Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen quantitativer Minderleistung im Einzelfall; Kein Anspruch auf Entfernung von (einschlägigen) Abmahnungen

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 548/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-03

Aktenzeichen: 4 Sa 548/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0503.4SA548.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, §§ 242, 1004 Abs. 1 S. 1 BGB

Leitsätze

Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen.

Inhaltsangabe:

Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen quantitativer Minderleistung im Einzelfall; Kein Anspruch auf Entfernung von (einschlägigen) Abmahnungen

Tenor

  1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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