Landesarbeitsgericht Köln, 2022-04-08, 10 Sa 670/21

10 Sa 670/21Arbeitsgericht08.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 10 Sa 670/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-08

Aktenzeichen: 10 Sa 670/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0408.10SA670.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: MuSchG §§ 18, 20

Tenor

I. Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.09.2021 – 18 Ca 3348/20 – auf die Anschlussberufung der Klägerin teilweise abgeändert und hinsichtlich Ziffern 2) und 3) wie folgt neu gefasst:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.593,20 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins auf einen Betrag von 427,30 € seit 01.10.2021, auf 457,20 € seit 01.11.2021 und auf jeweils 427,30 € seit 01.12.2021, 01.01.2022, 01.02.2022 und 01.03.2022 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin ab dem 01.03.2022 einen Betrag von 15,24 € brutto täglich als MSG-Pauschale während des Beschäftigungsverbots in der Stillzeit zu zahlen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.