Landesarbeitsgericht Köln, 2022-02-03, 6 Sa 594/21

6 Sa 594/21Arbeitsgericht03.02.2022

Regest

Aus § 11 des Manteltarifvertrages für den Bereich der Deutschen Telekom ergibt sich nicht, dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit für leitende Angestellte nur 34 Stunden umfasst.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 594/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-03

Aktenzeichen: 6 Sa 594/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0203.6SA594.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 611a BGB; § 4 TVG

Leitsätze

Aus § 11 des Manteltarifvertrages für den Bereich der Deutschen Telekom ergibt sich nicht, dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit für leitende Angestellte nur 34 Stunden umfasst.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.08.2021 – 5 Ca 789/21 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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