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6 Sa 594/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-02-03, 6 Sa 594/21
6 Sa 594/21Arbeitsgericht03.02.2022
Aus § 11 des Manteltarifvertrages für den Bereich der Deutschen Telekom ergibt sich nicht, dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit für leitende Angestellte nur 34 Stunden umfasst.
Entscheidungsdatum: 2022-02-03
Aktenzeichen: 6 Sa 594/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0203.6SA594.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 611a BGB; § 4 TVG
Aus § 11 des Manteltarifvertrages für den Bereich der Deutschen Telekom ergibt sich nicht, dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit für leitende Angestellte nur 34 Stunden umfasst.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.08.2021 – 5 Ca 789/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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