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4 Sa 312/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-01-18, 4 Sa 312/21
4 Sa 312/21Arbeitsgericht18.01.2022
Eine Einzelfallentscheidung zur Anwendbarkeit von deutschem Kündigungsschutzrechts im Rahmen eines Günstigkeitsvergleichs gemäß Art. 8 ROM I-O. Deutsches Kündigungsschutzrecht ist gegenüber dem türkischen Kündigungsschutzrecht für den Arbeitnehmer günstiger.
Entscheidungsdatum: 2022-01-18
Aktenzeichen: 4 Sa 312/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0118.4SA312.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: Art. 8 ROM I-VO; § 626 BGB, § 1 KSchG
Eine Einzelfallentscheidung zur Anwendbarkeit von deutschem Kündigungsschutzrechts im Rahmen eines Günstigkeitsvergleichs gemäß Art. 8 ROM I-O. Deutsches Kündigungsschutzrecht ist gegenüber dem türkischen Kündigungsschutzrecht für den Arbeitnehmer günstiger.
Im Weiteren wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens bleibt der Kostenschlussentscheidung vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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