Landesarbeitsgericht Köln, 2022-01-14, 9 TaBV 34/21

9 TaBV 34/21Arbeitsgericht14.01.2022

Regest

Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit des Betriebsrats bei Abfassung und Versand eines Rundschreibens an die Belegschaft.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 TaBV 34/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-14

Aktenzeichen: 9 TaBV 34/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0114.9TABV34.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit des Betriebsrats bei Abfassung und Versand eines Rundschreibens an die Belegschaft.

Tenor

I. Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 05.08.2021 – 1 BV 9/21 – abgeändert. Der Antrag der Arbeitgeberin, den in ihrem im Betrieb bestehenden Betriebsrat aufzulösen, wird zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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