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9 TaBV 34/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-01-14, 9 TaBV 34/21
9 TaBV 34/21Arbeitsgericht14.01.2022
Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit des Betriebsrats bei Abfassung und Versand eines Rundschreibens an die Belegschaft.
Entscheidungsdatum: 2022-01-14
Aktenzeichen: 9 TaBV 34/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0114.9TABV34.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit des Betriebsrats bei Abfassung und Versand eines Rundschreibens an die Belegschaft.
I. Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 05.08.2021 – 1 BV 9/21 – abgeändert. Der Antrag der Arbeitgeberin, den in ihrem im Betrieb bestehenden Betriebsrat aufzulösen, wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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