Landesarbeitsgericht Köln, 2022-01-11, 4 Sa 315/21

4 Sa 315/21Arbeitsgericht11.01.2022

Regest

1. Den Absender einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt nicht dadurch die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises zugute, dass er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält. 2. Zu den Voraussetzungen eines Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrags.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 315/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-11

Aktenzeichen: 4 Sa 315/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0111.4SA315.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 130 BGB, §§ 133, 157 BGB

Leitsätze

  1. Den Absender einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt nicht dadurch die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises zugute, dass er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält.

  2. Zu den Voraussetzungen eines Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrags.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.03.2021, Az. 6 Ca 5660/20 wird zurückgewiesen.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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