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9 Ta 174/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-12-29, 9 Ta 174/21
9 Ta 174/21Arbeitsgericht29.12.2021
Einzelfall zur Arbeitnehmereigenschaft einer für eine NGO tätige Ortskraft in einem Entwicklungsland (hier bejaht).
Entscheidungsdatum: 2021-12-29
Aktenzeichen: 9 Ta 174/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:1229.9TA174.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Einzelfall zur Arbeitnehmereigenschaft einer für eine NGO tätige Ortskraft in einem Entwicklungsland (hier bejaht).
I. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen verneinende Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 26.08.2021 – 14 Ca 8383/19 – teilweise aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist für die Anträge zu 2 und 3 zulässig.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
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