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9 Ta 161/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-11-12, 9 Ta 161/21
9 Ta 161/21Arbeitsgericht12.11.2021
Einzelfall zur Rechtswegzuständigkeit für die Kündigungsschutzklage eines Gesellschafterarbeitnehmers mit Sperrminorität
Entscheidungsdatum: 2021-11-12
Aktenzeichen: 9 Ta 161/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:1112.9TA161.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Einzelfall zur Rechtswegzuständigkeit für die Kündigungsschutzklage eines Gesellschafterarbeitnehmers mit Sperrminorität
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 20.08.2021 – 6 Ca 1223/21 – aufgehoben.
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.
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