Landesarbeitsgericht Köln, 2021-11-12, 9 Ta 161/21

9 Ta 161/21Arbeitsgericht12.11.2021

Regest

Einzelfall zur Rechtswegzuständigkeit für die Kündigungsschutzklage eines Gesellschafterarbeitnehmers mit Sperrminorität

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 Ta 161/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-12

Aktenzeichen: 9 Ta 161/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:1112.9TA161.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Einzelfall zur Rechtswegzuständigkeit für die Kündigungsschutzklage eines Gesellschafterarbeitnehmers mit Sperrminorität

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 20.08.2021 – 6 Ca 1223/21 – aufgehoben.

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.

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