Landesarbeitsgericht Köln, 2021-11-02, 4 Sa 290/21

4 Sa 290/21Arbeitsgericht02.11.2021

Regest

Das Lesen einer offensichtlich an einen anderen Adressaten gerichtete Email sowie das Kopieren und die Weitergabe des Emailanhangs (privater Chatverlauf) an Dritte kann im Einzelfall eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, auch wenn eine Zugriffsberechtigung auf das Emailkonto für dienstliche Tätigkeiten vorliegt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 290/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-02

Aktenzeichen: 4 Sa 290/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:1102.4SA290.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Das Lesen einer offensichtlich an einen anderen Adressaten gerichtete Email sowie das Kopieren und die Weitergabe des Emailanhangs (privater Chatverlauf) an Dritte kann im Einzelfall eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, auch wenn eine Zugriffsberechtigung auf das Emailkonto für dienstliche Tätigkeiten vorliegt.

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 22.04.2021, Az. 8 Ca 3432/20 abgeändert und die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.