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4 Sa 279/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-11-02, 4 Sa 279/21
4 Sa 279/21Arbeitsgericht02.11.2021
Einzelfallentscheidung zum „doppelten Vorsatz“ im Sinne der §§ 104, 105 SGB VII. Der „doppelte" Vorsatz muss auch den Verletzungserfolg umfassen.
Entscheidungsdatum: 2021-11-02
Aktenzeichen: 4 Sa 279/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:1102.4SA279.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 104 SGB VII; § 105 SGB VII
Einzelfallentscheidung zum „doppelten Vorsatz“ im Sinne der §§ 104, 105 SGB VII. Der „doppelte" Vorsatz muss auch den Verletzungserfolg umfassen.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 24.02..2021, Az. 4 Ca 1561/20 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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