Landesarbeitsgericht Köln, 2021-07-20, 4 Sa 336/21

4 Sa 336/21Arbeitsgericht20.07.2021

Regest

Bei der Auslegung eines Sozialplans ist der tatsächliche Regelungswille der Betriebsparteien nur zu berücksichtigen, wenn er in dem Sozialplan seinen Niederschlag gefunden hat.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 336/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-20

Aktenzeichen: 4 Sa 336/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0720.4SA336.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Leitsätze

Bei der Auslegung eines Sozialplans ist der tatsächliche Regelungswille der Betriebsparteien nur zu berücksichtigen, wenn er in dem Sozialplan seinen Niederschlag gefunden hat.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.01.2021, Az. 18 Ca 7179/20 wird zurückgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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