Landesarbeitsgericht Köln, 2021-06-25, 9 TaBV 7/21

9 TaBV 7/21Arbeitsgericht25.06.2021

Regest

1. Zur Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs bei Nutzung des Konferenzsystems Cisco Webex. 2. Zur Festlegung von betrieblichen Umkleidezeiten als Arbeitszeit iSd. Betriebsverfassungsgesetzes.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 TaBV 7/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-25

Aktenzeichen: 9 TaBV 7/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0625.9TABV7.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

  1. Zur Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs bei Nutzung des Konferenzsystems Cisco Webex.

  2. Zur Festlegung von betrieblichen Umkleidezeiten als Arbeitszeit iSd. Betriebsverfassungsgesetzes.

Tenor

I. Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.01.2021 – 2 BV 83/20 – wird zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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