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9 TaBV 7/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-06-25, 9 TaBV 7/21
9 TaBV 7/21Arbeitsgericht25.06.2021
1. Zur Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs bei Nutzung des Konferenzsystems Cisco Webex. 2. Zur Festlegung von betrieblichen Umkleidezeiten als Arbeitszeit iSd. Betriebsverfassungsgesetzes.
Entscheidungsdatum: 2021-06-25
Aktenzeichen: 9 TaBV 7/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0625.9TABV7.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Zur Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs bei Nutzung des Konferenzsystems Cisco Webex.
Zur Festlegung von betrieblichen Umkleidezeiten als Arbeitszeit iSd. Betriebsverfassungsgesetzes.
I. Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.01.2021 – 2 BV 83/20 – wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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