Landesarbeitsgericht Köln, 2021-06-23, 2 Ta 74/21

2 Ta 74/21Arbeitsgericht23.06.2021

Regest

Vergleichswert bei Übernahme der Gesamtschuldnerschaft für Ansprüche, die in einem weiteren Verfahren gegen einen anderen Beklagten rechtshängig sind

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 2 Ta 74/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-23

Aktenzeichen: 2 Ta 74/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0623.2TA74.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Leitsätze

Vergleichswert bei Übernahme der Gesamtschuldnerschaft für Ansprüche, die in einem weiteren Verfahren gegen einen anderen Beklagten rechtshängig sind

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagtenprozessbevollmächtigten wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2021,AZ 10 Ca 1702/20 abgeändert und der Vergleichswert auf 10.660,19 € festgesetzt (Mehrwert 5.387,51 EUR).

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