Landesarbeitsgericht Köln, 2021-06-18, 11 Sa 809/20

11 Sa 809/20Arbeitsgericht18.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 11 Sa 809/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-18

Aktenzeichen: 11 Sa 809/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0618.11SA809.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: §§ 1 Abs. 2, 17 KSchG

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.08.2020 – 4 Ca 6186/19 – teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten erster Instanz tragen der Beklagte zu 1/5 und der Kläger zu 4/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

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