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11 Sa 809/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-06-18, 11 Sa 809/20
11 Sa 809/20Arbeitsgericht18.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-18
Aktenzeichen: 11 Sa 809/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0618.11SA809.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: §§ 1 Abs. 2, 17 KSchG
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.08.2020 – 4 Ca 6186/19 – teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten erster Instanz tragen der Beklagte zu 1/5 und der Kläger zu 4/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
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