Landesarbeitsgericht Köln, 2021-06-02, 6 Sa 1247/20

6 Sa 1247/20Arbeitsgericht02.06.2021

Regest

Das Fehlen einer Unterschrift unter der Massenentlassungsanzeige führt nicht zur UNwirksamkeit einer Kündigung nach § 134 BGB. Mit dem Wort "schriftlich" in § 17 Abs. 2 KSchG ist nicht die Schriftform im Sine des § 126 BGB gemeint. Die Textform reicht aus.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 1247/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-02

Aktenzeichen: 6 Sa 1247/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0602.6SA1247.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 17 KSchG; § 134 BGB

Leitsätze

Das Fehlen einer Unterschrift unter der Massenentlassungsanzeige führt nicht zur UNwirksamkeit einer Kündigung nach § 134 BGB. Mit dem Wort "schriftlich" in § 17 Abs. 2 KSchG ist nicht die Schriftform im Sine des § 126 BGB gemeint. Die Textform reicht aus.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.10.2020 – 3 Ca 824/20 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.