Landesarbeitsgericht Köln, 2021-05-27, 6 Sa 20/21

6 Sa 20/21Arbeitsgericht27.05.2021

Regest

Eine "außerordentliche Kündigung", die auf die tariflichen Regelungen zur ordentlichen Kündigung Bezug nimmt, ist mit Blick auf das vom Kündigenden gemeinte Beendigungsdatum unbestimmt und daher insgesamt unwirksam.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 20/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-27

Aktenzeichen: 6 Sa 20/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0527.6SA20.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 1 KSchG; § 626 BGB; § 314 BGB; § 34 TVöD

Leitsätze

Eine "außerordentliche Kündigung", die auf die tariflichen Regelungen zur ordentlichen Kündigung Bezug nimmt, ist mit Blick auf das vom Kündigenden gemeinte Beendigungsdatum unbestimmt und daher insgesamt unwirksam.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.11.2020 – 3 Ca 1890/20 wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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