Landesarbeitsgericht Köln, 2021-05-10, 2 Ta 48/21

2 Ta 48/21Arbeitsgericht10.05.2021

Regest

Streitwert bei Mehrkosten einer Betriebsvollversammlung gegenüber einer virtuellen Betriebsversammlung

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 2 Ta 48/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-10

Aktenzeichen: 2 Ta 48/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0510.2TA48.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Leitsätze

Streitwert bei Mehrkosten einer Betriebsvollversammlung gegenüber einer virtuellen Betriebsversammlung

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu zwei wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.03.2021 - AZ. 5 BVGa 4/21 - abgeändert und der Gegenstandswert auf 163.149,58 € festgesetzt.

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