Landesarbeitsgericht Köln, 2021-03-29, 2 Sa 1230/20

2 Sa 1230/20Arbeitsgericht29.03.2021

Regest

Entfällt in der Coronakrise die Beschäftigung, endet für die Schwangere das Beschäftigungsverbot. Es gelten die allgemeinen Regeln zur Kurzarbeit oder zum Annahmeverzug.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 2 Sa 1230/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-29

Aktenzeichen: 2 Sa 1230/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0329.2SA1230.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Leitsätze

Entfällt in der Coronakrise die Beschäftigung, endet für die Schwangere das Beschäftigungsverbot. Es gelten die allgemeinen Regeln zur Kurzarbeit oder zum Annahmeverzug.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.11.2020, Az.: 5 Ca 4411/20 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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