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2 Sa 1230/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-03-29, 2 Sa 1230/20
2 Sa 1230/20Arbeitsgericht29.03.2021
Entfällt in der Coronakrise die Beschäftigung, endet für die Schwangere das Beschäftigungsverbot. Es gelten die allgemeinen Regeln zur Kurzarbeit oder zum Annahmeverzug.
Entscheidungsdatum: 2021-03-29
Aktenzeichen: 2 Sa 1230/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0329.2SA1230.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Entfällt in der Coronakrise die Beschäftigung, endet für die Schwangere das Beschäftigungsverbot. Es gelten die allgemeinen Regeln zur Kurzarbeit oder zum Annahmeverzug.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.11.2020, Az.: 5 Ca 4411/20 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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