Landesarbeitsgericht Köln, 2021-02-17, 3 SaGa 2/21

3 SaGa 2/21Arbeitsgericht17.02.2021

Regest

Einzelfall Weiterbeschäftigung

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 3 SaGa 2/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-17

Aktenzeichen: 3 SaGa 2/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0217.3SAGA2.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Leitsätze

Einzelfall Weiterbeschäftigung

Tenor

  1. Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.01.2021 – 2 Ga 39/20 – teilweise abgeändert und die Verfügungsbeklagte verurteilt, den Verfügungskläger als Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verfügungsbeklagten nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum TVöD bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsrechtsstreit Landesarbeitsgericht Köln Az:8 Sa 558/19, weiterzubeschäftigen.

  2. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen.

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