Landesarbeitsgericht Köln, 2020-12-04, 9 Ta 203/20

9 Ta 203/20Arbeitsgericht04.12.2020

Regest

Für das Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle für einen Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig. Dass der Bewerbungsverfahrensanspruch des Arbeitnehmers auf chancengleiche Teilnahme an dem Auswahlverfahren durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet ist, macht das Verfahren nicht zu einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 Ta 203/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-04

Aktenzeichen: 9 Ta 203/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:1204.9TA203.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Für das Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle für einen Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig. Dass der Bewerbungsverfahrensanspruch des Arbeitnehmers auf chancengleiche Teilnahme an dem Auswahlverfahren durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet ist, macht das Verfahren nicht zu einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.11.2020 – 6 Ca 91/20 – abgeändert.

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.

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