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9 Ta 203/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2020-12-04, 9 Ta 203/20
9 Ta 203/20Arbeitsgericht04.12.2020
Für das Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle für einen Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig. Dass der Bewerbungsverfahrensanspruch des Arbeitnehmers auf chancengleiche Teilnahme an dem Auswahlverfahren durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet ist, macht das Verfahren nicht zu einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit.
Entscheidungsdatum: 2020-12-04
Aktenzeichen: 9 Ta 203/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:1204.9TA203.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Für das Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle für einen Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig. Dass der Bewerbungsverfahrensanspruch des Arbeitnehmers auf chancengleiche Teilnahme an dem Auswahlverfahren durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet ist, macht das Verfahren nicht zu einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit.
Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.11.2020 – 6 Ca 91/20 – abgeändert.
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.
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