Landesarbeitsgericht Köln, 2020-12-03, 6 Sa 494/20

6 Sa 494/20Arbeitsgericht03.12.2020

Regest

Eine vom Arbeitgeber berechtigterweise ausgesprochene Abmahnung ist nicht geeignet, die Verschleierung des nächsten Vertragspflichtverstoßes zu rechtfertigen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 494/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-03

Aktenzeichen: 6 Sa 494/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:1203.6SA494.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 626 BGB; § 15 Abs. 3 KSchG

Leitsätze

Eine vom Arbeitgeber berechtigterweise ausgesprochene Abmahnung ist nicht geeignet, die Verschleierung des nächsten Vertragspflichtverstoßes zu rechtfertigen.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.05.2020 – 3 Ca 3947/19 – wird zurückgewiesen.

  2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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