Landesarbeitsgericht Köln, 2020-10-26, 1 Ta 159/20

1 Ta 159/20Arbeitsgericht26.10.2020

Regest

Die vollständige Ablehnung eines PKH-Gesuchs setzt voraus, dass ohne die Beantwortung von Fragen des Gerichts oder ohne erbetene Glaubhaftmachung die Bewilligungsvoraussetzungen insgesamt nicht beurteilt werden können.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 1 Ta 159/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-26

Aktenzeichen: 1 Ta 159/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:1026.1TA159.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: 118 Abs. 2 S. 4 ZPO; 11 a Abs. 1 ArbGG

Leitsätze

Die vollständige Ablehnung eines PKH-Gesuchs setzt voraus, dass ohne die Beantwortung von Fragen des Gerichts oder ohne erbetene Glaubhaftmachung die Bewilligungsvoraussetzungen insgesamt nicht beurteilt werden können.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.07.2020 (2 Ca 1022/20) abgeändert.

Dem Kläger wird für die erstinstanzliche Rechtsverfolgung mit Wirkung ab 26.06.2020 Prozesskostenhilfe bewilligt. Zur Wahrung seiner Rechte wird Rechtsanwalt K K beigeordnet.

Die Prozesskostenhilfe wird mit der Maßgabe gewährt, dass eine monatliche Ratenzahlung derzeit nicht zu erbringen ist.

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