Landesarbeitsgericht Köln, 2020-09-30, 11 Ta 138/18

11 Ta 138/18Arbeitsgericht30.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 11 Ta 138/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-30

Aktenzeichen: 11 Ta 138/18

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0930.11TA138.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten wird die Kostenentscheidung des Anerkenntnisurteils des Arbeitsgerichts Aachen vom 07.06.2018 – 3 Ga 15/18 – abgeändert und die Kosten der einstweiligen Verfügungsverfahrens der Verfügungsklägerin auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Beschwerdewert: 216,-- €

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.