Landesarbeitsgericht Köln, 2020-09-23, 3 Sa 423/20

3 Sa 423/20Arbeitsgericht23.09.2020

Regest

Einzelfall zu behaupteter Altersdiskriminierung bei fehlender Indizdarlegung nach § 22 AGG

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 3 Sa 423/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-23

Aktenzeichen: 3 Sa 423/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0923.3SA423.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 15 AGG

Leitsätze

Einzelfall zu behaupteter Altersdiskriminierung bei fehlender Indizdarlegung nach § 22 AGG

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.05.2020 – 1 Ca 5907/19 – teilweise abgeändert und die Klage wird insgesamt abgewiesen.

  2. Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.04.2020 – 1 Ca 5907/19 – wird zurückgewiesen.

  3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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