Landesarbeitsgericht Köln, 2020-09-14, 2 Ta 137/20

2 Ta 137/20Arbeitsgericht14.09.2020

Regest

Der Gegenstandswert für außerordentliche Kündigung und hilfsweise ordentliche Kündigung ist insgesamt auf einen Quartalsverdienst gedeckelt

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 2 Ta 137/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-14

Aktenzeichen: 2 Ta 137/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0914.2TA137.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Leitsätze

Der Gegenstandswert für außerordentliche Kündigung und hilfsweise ordentliche Kündigung ist insgesamt auf einen Quartalsverdienst gedeckelt

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerprozessbevollmächtigten gegen den Gegenstandswertfestsetzung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 07.07.2020 - Az. 4 Ca 1078/20 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

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