Landesarbeitsgericht Köln, 2020-09-11, 9 TaBV 32/20

9 TaBV 32/20Arbeitsgericht11.09.2020

Regest

Zum Wegfall der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Einführung eines OTRS-Ticketsystems, wenn sich der Arbeitgeber entgegen früheren Planungen entschließt, das System nur in einem Betrieb einzuführen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 TaBV 32/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-11

Aktenzeichen: 9 TaBV 32/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0911.9TABV32.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Zum Wegfall der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Einführung eines OTRS-Ticketsystems, wenn sich der Arbeitgeber entgegen früheren Planungen entschließt, das System nur in einem Betrieb einzuführen.

Tenor

Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 07.07.2020 – 12 BV 92/20 – abgeändert.

Die Anträge werden zurückgewiesen.

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