Landesarbeitsgericht Köln, 2020-08-21, 4 Sa 82/20

4 Sa 82/20Arbeitsgericht21.08.2020

Regest

Einzelfall einer Auslegung eines Haus- und zugleich Anerkennungstarifvertrages aus dem Jahre 1983 als sog. große (zeit-)dynamische Verweisungsklausel auf die Flächen- bzw. Verbandstarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen, so dass hiervon auch der Tarifvertrag „Tarifliches Zusatzgeld“ (TV T-TUG) erfasst ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 82/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-21

Aktenzeichen: 4 Sa 82/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0821.4SA82.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG

Leitsätze

Einzelfall einer Auslegung eines Haus- und zugleich Anerkennungstarifvertrages aus dem Jahre 1983 als sog. große (zeit-)dynamische Verweisungsklausel auf die Flächen- bzw. Verbandstarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen, so dass hiervon auch der Tarifvertrag „Tarifliches Zusatzgeld“ (TV T-TUG) erfasst ist.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 22.01.2020 (5 Ca 2023/19) wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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