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4 Sa 653/19•Landesarbeitsgericht Köln, 2020-08-07, 4 Sa 653/19
4 Sa 653/19Arbeitsgericht07.08.2020
Einzelfall einer Zahlungsklage bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis mit unregelmäßigen Arbeitszeiten
Entscheidungsdatum: 2020-08-07
Aktenzeichen: 4 Sa 653/19
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0807.4SA653.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 611 Abs. 1, 611a BGB; §§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG; §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 EFZG
Einzelfall einer Zahlungsklage bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis mit unregelmäßigen Arbeitszeiten
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 30.10.2019 (2 Ca 397/19) teilweise abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 877,96 Euro nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 26.01.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.
II. Die Kosten der 1. Instanz trägt die Klägerin zu 90 % und der Beklagte zu 10 %. Die Kosten der Berufung tragen der Beklagte zu 70 % und die Klägerin zu 30 %. (*)
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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