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9 TaBV 27/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2020-07-27, 9 TaBV 27/20
9 TaBV 27/20Arbeitsgericht27.07.2020
Zuständigkeit der Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans bei durchgeführter Betriebsänderung.
Entscheidungsdatum: 2020-07-27
Aktenzeichen: 9 TaBV 27/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0727.9TABV27.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Zuständigkeit der Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans bei durchgeführter Betriebsänderung.
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.05.2020 – 8 BV 74/20 – wird zurückgewiesen.
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