Landesarbeitsgericht Köln, 2020-07-27, 9 TaBV 27/20

9 TaBV 27/20Arbeitsgericht27.07.2020

Regest

Zuständigkeit der Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans bei durchgeführter Betriebsänderung.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 9 TaBV 27/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-27

Aktenzeichen: 9 TaBV 27/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0727.9TABV27.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Zuständigkeit der Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans bei durchgeführter Betriebsänderung.

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.05.2020 – 8 BV 74/20 – wird zurückgewiesen.

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