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8 Sa 57/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2020-07-23, 8 Sa 57/20
8 Sa 57/20Arbeitsgericht23.07.2020
Zu den Anforderungen an eine außerordentliche personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiters des Ordnungs- und Verkehrsdienstes einer Gemeinde, der Mitglied der Organisation Ansaar International e.V. war, einer Organisation, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird (im Anschluss an BAG 28.09.1989 -2 AZR 317/86; BAG 12.05.2011 – 2 AZR 479/09)
Entscheidungsdatum: 2020-07-23
Aktenzeichen: 8 Sa 57/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0723.8SA57.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 626 Abs.1 BGB; § 41 Satz 2 TVöD-BT
Zu den Anforderungen an eine außerordentliche personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiters des Ordnungs- und Verkehrsdienstes einer Gemeinde, der Mitglied der Organisation Ansaar International e.V. war, einer Organisation, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird (im Anschluss an BAG 28.09.1989 -2 AZR 317/86; BAG 12.05.2011 – 2 AZR 479/09)
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.11.2019 - 14 Ca 7955/18 – und der Auflösungsantrag der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen
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